Ratgeber

Geerbtes Auto verkaufen – was Erben wissen sollten

Nach einem Todesfall steht oft ein Auto vor der Tür, das niemand braucht. Der Verkauf ist möglich, sobald geklärt ist, wer erbt. Dieser Ratgeber erklärt die Unterlagen, den Ablauf und die häufigsten Stolpersteine.

Aktualisiert am

Zuerst: Wer darf verkaufen?

Mit dem Tod geht das Fahrzeug an die Erben über. Verkaufen darf, wer sich als Erbe ausweisen kann. Als Nachweis dienen ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Gibt es mehrere Erben, gehört das Auto der Erbengemeinschaft. Dann müssen alle dem Verkauf zustimmen – in der Praxis genügt meist eine schriftliche Vollmacht der übrigen Erben für die Person, die den Verkauf abwickelt.

Geht es auch ohne Erbschein?

Oft ja. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, ist ein zusätzlicher Erbschein meist nicht nötig. Bei einem handschriftlichen Testament oder ohne Testament verlangen Behörden und Käufer in der Regel den Erbschein. Ihn beantragen Sie beim Nachlassgericht; die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Für den Verkauf halten Sie bereit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, alle Schlüssel
  • Sterbeurkunde
  • Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
  • Ihren Personalausweis, bei mehreren Erben deren Vollmachten und Ausweiskopien
  • Falls vorhanden: Serviceheft, HU-Bericht, Rechnungen

Versicherung und Steuer laufen weiter

Ein zugelassenes Fahrzeug kostet weiter Steuer und Versicherung, auch wenn es nur steht. Melden Sie den Todesfall der Versicherung und klären Sie, wer das Auto in der Zwischenzeit fahren darf. Wird es länger nicht gebraucht, ist eine vorübergehende Abmeldung sinnvoll – oder der zügige Verkauf.

Wenn Papiere fehlen

Gerade nach einem Todesfall sind Fahrzeugbrief oder Schein manchmal unauffindbar. Als Erbe können Sie Ersatzpapiere bei der Zulassungsbehörde beantragen – mit Erbnachweis und Ausweis. Wir kaufen Fahrzeuge auch in dieser Lage an und sagen Ihnen vorher, was genau die Behörde von Ihnen braucht.

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Häufige Fragen

Kann ich ein geerbtes Auto ohne Erbschein verkaufen?

Mit notariellem Testament und Eröffnungsprotokoll meist ja. Ohne Testament verlangen Behörden und Käufer in der Regel einen Erbschein vom Nachlassgericht.

Wir sind mehrere Erben – wie läuft der Verkauf?

Das Auto gehört der Erbengemeinschaft. Alle müssen zustimmen; üblich ist eine schriftliche Vollmacht für die Person, die den Verkauf übernimmt.

Muss das Auto auf mich umgeschrieben werden?

Für den Verkauf an einen gewerblichen Ankäufer in der Regel nicht. Wichtig sind der Erbnachweis und die Fahrzeugpapiere.

Was ist, wenn die Fahrzeugpapiere fehlen?

Als Erbe beantragen Sie Ersatzpapiere bei der Zulassungsbehörde. Wir erklären Ihnen die Schritte und kaufen das Auto anschließend an.

Zahlen Sie auf ein Konto der Erbengemeinschaft?

Ja. Die Auszahlung erfolgt wie vereinbart, auf Wunsch per Überweisung auf ein von Ihnen genanntes Konto.