Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) fehlt
Das ist der häufigste Fall. Liegen der Fahrzeugschein (Teil I) und Ihr Personalausweis vor und stimmen die Angaben überein, kaufen wir das Auto an. Den Ersatzbrief beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde; wir erklären Ihnen vorab, welche Unterlagen Sie mitnehmen müssen.
Die Behörde prüft beim Ersatzantrag über das Kraftfahrt-Bundesamt, ob das Fahrzeug gesucht wird, und erklärt den verlorenen Brief für ungültig. Den Verlust versichern Sie dort an Eides statt.
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) fehlt
Ist der Fahrzeugbrief (Teil II) vorhanden, ist ein fehlender Fahrzeugschein kein Hindernis. Mit Brief und Ausweis kaufen wir das Auto an. Ist das Fahrzeug noch angemeldet, klären wir mit Ihnen, wie die Abmeldung ohne Schein läuft.
Beide Papiere fehlen
Auch dann ist ein Verkauf möglich, aber nicht sofort. Zuerst muss klar sein, dass Ihnen das Fahrzeug gehört: Die Zulassungsbehörde stellt nach einem Halternachweis Ersatzpapiere aus. Wir unterstützen Sie beim Antrag und kaufen das Auto an, sobald die Ersatzpapiere da sind.
Brief liegt noch bei der Bank
Bei finanzierten Autos behält die Bank den Fahrzeugbrief, bis der Kredit abbezahlt ist. Das ist kein Problem: Wir lösen die Restschuld direkt bei der Bank ab, die Bank schickt den Brief, und Sie erhalten den Differenzbetrag.
Das brauchen wir von Ihnen
Für ein Angebot genügen Fahrzeugdaten, Fotos und die Angabe, welches Papier fehlt. Für den Ankauf selbst:
- Personalausweis oder Reisepass des Halters
- Das vorhandene Papier (Teil I oder Teil II) bzw. die Ersatzpapiere
- Alle Fahrzeugschlüssel
- Bei Erbfall: Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll
- Verkaufen Sie für jemand anderen: Vollmacht und Ausweiskopie des Halters